Neue Wohngeldregeln seit 01. Januar 2023

Mit dem 1. Januar 2023 trat das neue „Wohngeld plus“ mit deutlich höheren Zuschüssen zur Miete und einem stark ausgeweiteten Empfängerkreis in Kraft.

Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte soll sich sogar verdreifachen, von 600.000 auf etwa 2 Millionen.

Damit bekommen Wohngeldbezieher nicht nur deutlich mehr Wohngeld als bisher, sondern viele haben erstmalig oder wieder Anspruch auf Wohn-geld.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der Wohngeldstelle der Stadt Gevelsberg geprüft und festgelegt.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, besteht die Möglichkeit, dies mit wenigen Angaben im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus in Erfahrung zu bringen. Hier kann mit Hilfe des Wohngeldrechners ohne großen Aufwand das voraussichtliche Wohngeld ermittelt werden.

Besteht ein Anspruch kann der Wohngeldantrag bei der Stadt Gevelsberg in Papierform abgeholt oder unter https://www.gevelsberg.de (oben rechts im Suchfeld einfach „Wohngeldantrag“ eingeben) auch heruntergeladen werden.

Gerne stellen wir Ihnen eine Mietbescheinigung mit den erforderlichen Angaben Ihrer Wohnung zur Verfügung, die Sie Ihrem Wohngeldantrag entsprechend beifügen und bei der Wohngeldstelle der Stadt Gevelsberg einreichen können. Alternativ kann das Wohngeld auch komplett online unter https://www.wohngeldrechner.nrw.de beantragt werden.