Bauverein Gevelsberg eG

Seit fast 125 Jahren gutes Wohnen in Gevelsberg

Wir sind eine fast 125 Jahre junge Wohnungsbaugenossenschaft, deren vorrangige Aufgabe ist, für eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder zu sorgen. Die Aufgaben und Ziele der Genossenschaft werden in der Satzung, einer Art Grundgesetz, festgehalten, die von allen Mitgliedern geformt wird. Unser Handeln wird bestimmt durch das typische Erkennungsmerkmal einer Genossenschaft:

Sie ist eine Selbsthilfeorganisation ihrer Mitglieder zur Erreichung der von ihnen festgelegten Ziele, hier der Wohnraumversorgung. Selbstbestimmung- und verantwortung prägen unsere Solidargemeinschaft. Wesentlicher Unterschied zu anderen Unternehmensformen ist die fehlende Absicht, höchstmögliche Gewinne zu erzielen. Die erwirtschafteten Erträge dienen nahezu ausschließlich der Finanzierung von notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung des Wohnungsbestandes.

Genossenschaftliche Praxis

Aus den Prinzipien, Aufgaben und Zielen unserer Genossenschaft ergeben sich im Wesentlichen folgende Erkennungsmerkmale für die tägliche Praxis:

Mitgliedschaft

Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zwingende Voraussetzung. Der zu erwerbende Pflichtanteil an der Genossenschaft beträgt 650 € und wird selbstverständlich bei Austritt aus der Genossenschaft unter Beachtung der satzungsgemäßen Kündigungsfristen ausgezahlt. Neben dem Pflichtanteil wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25 € erhoben. Eine Mietkaution fällt im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungsanbietern nicht an.

Vergabe der Wohnungen

Die Vergabe der Wohnungen erfolgt grundsätzlich nach der Dauer der Mitgliedschaft. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, so früh wie möglich Mitglied zu werden, um sich die entsprechenden Anwartschaften zu sichern.

Dauernutzungsverträge

Mit unseren Mitgliedern werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Hierdurch besteht für die Genossenschaft praktisch keine Kündigungsmöglichkeit des Nutzungsverhältnisses soweit es nicht zu schwerwiegenden Verstößen gegen den Nutzungsvertrag kommt.

Dividende

Das Mitglied ist automatisch auch Miteigentümer der Genossenschaft und erhält eine jährliche Dividende von zur Zeit 4 % auf den Geschäfts- oder Pflichtanteil, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird.

Kostenmietenprinzip

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist durch die satzungsgemäße Aufgabe einer sozial verantwortbaren Wohnraumversorgung für unsere Mitglieder geprägt. Sie basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Kostenmietenprinzip. Dies bedeutet, dass die Nutzungsgebühr gerade die Höhe erreicht, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß der einschlägigen wohnungswirtschaftlichen Kalkulationen notwendig ist. Sie liegt daher in den meisten Fällen deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete wie sie aus dem örtlichen Mietpreisspiegel ermittelt werden kann.

Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen

Aus der satzungsgemäßen Aufgabe der Genossenschaft ergibt sich insbesondere auch die Verpflichtung, für die langfristige Erhaltung des Wohnungsbestandes durch Instandhaltungsmaßnahmen, aber auch zeitgemäße Anpassung der Ausstattung durch Modernisierungen Sorge zu tragen, um den sich ändernden Bedürfnissen unserer Mitglieder zu folgen. Diese wichtigen Aufgaben wurden und werden von uns mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand erfüllt. Neben den langfristigen Investitionen für die Großinstandhaltung- und modernisierung steht selbstverständlich der tägliche Service für unsere Mitglieder bei den laufenden Reparaturen im Mittelpunkt. Diese Aufgabe wird zusammen mit heimischen Handwerksbetrieben und unserem Regiebetrieb erfüllt.

Organe der Genossenschaft

Mitgliederversammlung

Zentrales Organ der Genossenschaft ist die einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat und beschließt u. a. über den Jahresabschluss und Satzungsänderungen.

Aufsichtsrat

Der 9-köpfige Aufsichtsrat bestellt, fördert, berät und überwacht den Vorstand unserer Genossenschaft.

Er besteht zurzeit aus den folgenden Mitgliedern:

– Stefan Biederbick (Vorsitzender)
– Barbara Lützenbürger (Stellvertretende Vorsitzende)
– Michael Hedtkamp
– Claus Jacobi
– Christa Lohmann
– Björn Remer
– Maike Schulte-Hermes
– Nadine Stein
– Ralf Terjung

Vorstand

Die Mitglieder des Vorstandes leiten die Genossenschaft in eigener Verantwortung unter Beachtung der Beschränkungen gemäß gesetzlicher Richtlinien und der genossenschaftseigenen Satzung. Der Vorstand besteht derzeit aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern und einem ehrenamtlichen Mitglied.

Zahlen, Daten und Fakten

Bauverein Gevelsberg eG und
Gevelsberger Wohnungsbaugesellschaft mbH

Anschrift

Bauverein Gevelsberg eG und
Gevelsberger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Am Ennepebogen 1
58285 Gevelsberg

Kontakt

Tel.:0 23 32/ 91 58 0
Fax:0 23 32/ 91 58 49
E-Mail: info@bauverein-gevelsberg.de

Geschäftszeiten

ÖFFNUNGSZEITEN:

Mo, Di, Mi, Do, Fr:  09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do:  13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Mi:  13.30 Uhr – 17.00 Uhr

für allgemeine Anliegen, welche mit dem Empfang geklärt werden können (z. B. Unterlagen abgeben, Wohnungsgeberbestätigungen, Mietbescheinigungen)

Sprechstunden

SPRECHSTUNDEN DER FACHABTEILUNGEN:

Mo, Do:  09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: 13.30 Uhr – 17.00 Uhr

für persönliche Gespräche mit unseren Sachbearbeitern/Sachbearbeiterinnen

Zahlen, Daten und Fakten (Stand 31.12.2021)
  • Gründung: 1898
  • Bestand: 1.765 Wohnungen in 257 Häusern
  • 550 Garagen
  • 34 Parkdeckstellplätze
  • 100 Tiefgaragenstellplätze
  • 75 sonstige Einstellplätze
  • 2 Ladengeschäfte
  • 1 Bürogebäude
  • 1 Verwaltungsgebäude
  • 1 Werkstattgebäude
  • Mitgliederzahl: 2.906
  • Bilanzsumme: 53.385.851,44 €
  • Mitarbeiterzahl: 21
  • weiterhin zwei Raumpflegerinnen
  • Pflichtanteil: 650 €
  • Verbundene Unternehmen: Gevelsberger Wohnungsbaugesellschaft mbH