Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zwingende Voraussetzung

Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zwingende Voraussetzung. Der zu erwerbende Pflichtanteil an der Genossenschaft beträgt 650 € und wird selbstverständlich bei Austritt aus der Genossenschaft unter Beachtung der satzungsgemäßen Kündigungsfristen ausgezahlt. Neben dem Pflichtanteil wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25 € erhoben. Eine Mietkaution fällt im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungsanbietern nicht an.

Was passiert, wenn ein Mitglied verstirbt?

Stirbt ein Mitglied, so endet die Mitgliedschaft zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Das Geschäftsguthaben wird – nach jeweils stattgefundener Mitgliederversammlung – zu Gunsten der Erben Mitte des Folgejahres ausgezahlt. Zur Nachlassregelung sind Sterbeurkunde, Kopie aus dem Familienstammbuch oder Erbschein und die aktuelle Bankverbindung vorzulegen. Neben der Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass diese durch einen Erben unter einer neuen Mitgliedsnummer – bei Erlass des Eintrittsgeldes in Höhe von 25,00 Euro – fortgesetzt wird.

Kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?

Ein passives Mitglied (Mitgliedschaft ohne Genossenschaftswohnung) kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied werden in einer Genossenschaft können: 1. natürliche Personen 2. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Um Mitglied zu werden, muss der Bewerber einen Pflichtanteil (Geschäftsanteil) zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.