FAQ

Muss ich meinen Genossenschaftsanteil / Dividende versteuern?

Die jährlich ausgezahlte Dividende ist kapitalertragssteuerpflichtig. Sofern uns kein entsprechender Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vorliegt (die zurzeit geltenden Sparer- Pauschalbeträge / Freistellungsbeträge betragen für Einzelpersonen 801 Euro, für Eheleute 1.602 Euro), sind auf die Dividende 25 % Kapitalertragsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen.

Wann erhalte ich das erste Mal eine Dividende und wie hoch ist diese?

Nach Erwerb der Mitgliedschaft im laufenden Jahr wird man erstmalig zum 01.01. des auf den Beitritt folgenden Jahres dividendenberechtigt. Die jährliche Rendite aus dem Genossenschaftsanteil beträgt zurzeit 4 % (Dividende) und wird daraufhin erstmalig – nach stattgefundener Mitgliederversammlung – in der Mitte des übernächsten Jahres nach dem erfolgten Beitritt ausgezahlt.

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied werden in einer Genossenschaft können: 1. natürliche Personen 2. Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Um Mitglied zu werden, muss der Bewerber einen Pflichtanteil (Geschäftsanteil) zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.