Genossenschaftliche Praxis

Kostenmietenprinzip

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist durch die satzungsgemäße Aufgabe einer sozial verantwortbaren Wohnraumversorgung für unsere Mitglieder geprägt. Sie basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Kostenmietenprinzip. Dies bedeutet, dass die Nutzungsgebühr gerade die Höhe erreicht, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß der einschlägigen wohnungswirtschaftlichen Kalkulationen notwendig ist. Sie liegt daher in den meisten Fällen deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete wie sie aus dem örtlichen Mietpreisspiegel ermittelt werden kann.

Dividende

Das Mitglied ist automatisch auch Miteigentümer der Genossenschaft und erhält eine jährliche Dividende von zur Zeit 4 % auf den Geschäfts- oder Pflichtanteil, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird.

Dauernutzungsverträge

Mit unseren Mitgliedern werden Dauernutzungsverträge abgeschlossen. Hierdurch besteht für die Genossenschaft praktisch keine Kündigungsmöglichkeit des Nutzungsverhältnisses soweit es nicht zu schwerwiegenden Verstößen gegen den Nutzungsvertrag kommt.

Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zwingende Voraussetzung

Für den Abschluss eines Nutzungsvertrages ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zwingende Voraussetzung. Der zu erwerbende Pflichtanteil an der Genossenschaft beträgt 650 € und wird selbstverständlich bei Austritt aus der Genossenschaft unter Beachtung der satzungsgemäßen Kündigungsfristen ausgezahlt. Neben dem Pflichtanteil wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25 € erhoben. Eine Mietkaution fällt im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungsanbietern nicht an.