Kostenmietenprinzip

Die Höhe der Nutzungsgebühr ist durch die satzungsgemäße Aufgabe einer sozial verantwortbaren Wohnraumversorgung für unsere Mitglieder geprägt. Sie basiert grundsätzlich auf dem sogenannten Kostenmietenprinzip. Dies bedeutet, dass die Nutzungsgebühr gerade die Höhe erreicht, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß der einschlägigen wohnungswirtschaftlichen Kalkulationen notwendig ist. Sie liegt daher in den meisten Fällen deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete wie sie aus dem örtlichen Mietpreisspiegel ermittelt werden kann.