Welche Formulare und Unterlagen muss ich bei Interesse an einer Wohnung mitbringen und ausfüllen?

Grundsätzlich sollten Sie immer Ihren Personalausweis mitbringen, wenn Sie sich in unserer Geschäftsstelle vorstellen und sich um eine Wohnung bewerben. Von uns erhalten Sie bei konkretem Interesse an einer Wohnung ein Formular (Selbstauskunft), welches Sie uns in allen Teilen ausgefüllt und gegengezeichnet wieder einreichen müssen. Hierzu zählen neben Ihren persönlichen Angaben eine Vorvermieterauskunft und eine Einwilligung zur Einsicht in die Schufa. Darüber hinaus sind von Ihnen die letzten beiden Gehaltsnachweise vorzulegen, damit wir Sie bei der Vergabe einer Wohnung berücksichtigen können. Im Fall, dass Sie im Leistungsbezug stehen, erhalten Sie von uns eine Mietbescheinigung, anhand welcher der Leistungsträger Ihnen die Angemessenheit der Gesamtmiete bestätigt. Sollten wir feststellen, dass Ihr Einkommen im Verhältnis zur Wohnung nicht angemessen ist, der Leistungsträger die Miete nicht vollständig übernimmt, Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben oder Sie entsprechend der Vorvermieterauskunft Ihrer Zahlungspflicht nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sind, so verlangen wir als Mietsicherheit einen selbstschuldnerischen Bürgen, der mit Ausnahme der Vorvermietererklärung die o. g. Dokumente ebenfalls einreichen muss.