Meine Miete wird als Sozialleistung vom Staat gezahlt – ist das ein Problem?

Nein, die Tatsache, dass Sie im Leistungsbezug stehen, stellt für uns kein grundsätzliches Problem dar. Wenn Sie uns schriftlich nachweisen, dass die Gesamtmiete für die Wohnung (inklusive aller Nebenkosten) durch den Leistungsträger übernommen wird und die übrigen Unterlagen (Selbstauskunft, Vorvermieterbescheinigung und Schufa- Auskunft) ebenfalls durch uns mit einem positiven Ergebnis geprüft worden sind, werden wir Sie bei der Wohnungsvergabe berücksichtigen.