Schnee- und Glatteisbeseitigung – muss ich die Arbeiten selbst erledigen?

Die Pflicht zur Schnee- und Glatteisbeseitigung obliegt gemäß Hausordnung den jeweiligen Hausbewohnern. Sofern man selbst aufgrund des Alters oder einer körperlichen Behinderung bzw. Krankheit nicht in der Lage ist, der Schneeräumpflicht nachzukommen, hat man für geeigneten Ersatz zu sorgen. Häufig finden sich dafür hilfsbereite Nachbarn aus der Hausgemeinschaft. Die Schneeräumpflicht umfasst die Hauszuwegung sowie den Bürgersteig und ist gemäß der Ortsatzung der Stadt Gevelsberg durchzuführen. Dabei sind die Gehwege (Hauszuwegung sowie Bürgersteig) zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten (nach Ende des Schneefalls). Ähnlich wie bei der Hausreinigung besteht auch hier die Möglichkeit, die Schnee- und Glatteisbeseitigung von einer Fachfirma durchführen zu lassen. Bei der Umlage der Kosten sowie der Voraussetzung, die Arbeiten durch eine Fachfirma erledigen zu lassen, verhält es sich wie bei der Hausreinigung.