Muss ich eine geänderte Personenzahl bei der Genossenschaft melden?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, uns mitzuteilen, wenn sich an der Personenzahl in Ihrer Wohnung etwas ändert, damit wir wissen, wer in unseren Häusern wohnt. Im Regelfall erfolgt dies durch die An- / Ummeldung beim Einwohnermeldeamt und der von uns auszufüllenden Wohnungsgeberbestätigung. Unmittelbare Auswirkungen auf die jährliche Umlagenabrechnung hat dies jedoch nicht, da die unterschiedlichen Nebenkostenarten nicht nach Personen umgelegt werden.